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Anhörung: Eiskunstläuferin Walijewa nur per Video dabei

Der Fall von Eiskunstläuferin Kamila Walijewa sorgt für großes Aufsehen bei den Olympischen Winterspielen in Peking. Das höchste Sportgericht wird sich damit in Kürze befassen.
Kamila Walijewa
Kamila Walijewa wird bei der Anhörung in ihrem Doping-Fall beim Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne nicht anwesend sein. © Peter Kneffel/dpa

Die russische Eiskunstläuferin Kamila Walijewa wird bei ihrer Anhörung in ihrem Doping-Fall beim Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne nicht anwesend sein.

Wie der Cas mitteilte, wird die heute 17-Jährige vom 26. bis 29. September nur per Video zugeschaltet. Auch Vertreter der russischen Anti-Doping-Agentur (Rusada) sowie einige Sachverständige werden nicht anreisen und den Standpunkt in dem Verfahren ebenfalls aus der Ferne erläutern. Der 29. September sei bei Bedarf als Reservetag vorgesehen, hieß es.

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) und der Eislauf-Weltverband (Isu) hatten Widerspruch gegen das Urteil der Rusada eingelegt. Russlands Agentur hatte Walijewa nur den nationalen Meistertitel aberkannt, aber keine weiteren Sanktionen verhängt. Es habe «keine Schuld oder Fahrlässigkeit» nachgewiesen werden können.

Der Fall hatte bei den Olympischen Winterspielen 2022 in Peking für großen Wirbel gesorgt. Erst nachdem die damals 15-Jährige Gold im Team-Wettbewerb gewonnen hatte, wurde eine positive Dopingprobe von ihr bekannt. Walijewa war im Dezember 2021 bei den nationalen Meisterschaften positiv auf das verbotene Mittel Trimetazidin getestet worden.

Die Wada hat das Cas-Verfahren angestrengt, um eine vierjährige Sperre von Walijewa zu erreichen. Die Isu möchte, dass der Sportgerichtshof «eine Sperre nach eigenem Ermessen» verhängt und endgültig über die Ergebnisse des Mannschaftswettbewerbs bei Olympia 2022 entscheidet. Dagegen verlangt die Rusada, Walijewa gemäß ihrer Richtlinien autonom sanktionieren zu dürfen.

© dpa
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