Fia beharrt auf Verbot von Meinungsäußerungen in Formel 1

Der Weltverband will politische Meinungsäußerungen in der Formel 1 künftig stärker unterbinden. Die Kritik aus dem Fahrerlager kontern die Regelhüter mit einer Klarstellung.
Lewis Hamilton (r) hatte die Regelverschärfung der Fia zuletzt kritisiert. © Mark Thompson/AP/dpa

In der schwelenden Debatte um politische Botschaften in der Formel 1 beharrt der Weltverband auf seinem verschärften Verbotskurs.

In einem dreiseitigen Brief an die Rennställe stellte der Internationale Automobilverband Fia erneut klar, dass politische oder religiöse Äußerungen an der Rennstrecke künftig als Regelverstoß gewertet werden können, wenn sie nicht vorher erlaubt worden sind. Das treffe auf Aussagen oder Zeichen während der Siegerehrungen, der Fahrerparade oder auch während offizieller Pressekonferenzen zu, sofern die Piloten nicht auf die direkte Frage eines Journalisten antworten.

Kritik aus dem Fahrerlager

Eine Reihe von Formel-1-Fahrern hatte zuletzt die Regelverschärfung kritisiert. Der siebenmalige Weltmeister Lewis Hamilton, zuletzt neben Sebastian Vettel einer der Wortführer im Fahrerlager, sagte, dass «mich nichts davon abhalten kann, über die Dinge zu reden, die mich leidenschaftlich interessieren». Der Dachverband begründet seine härtere Linie mit dem allgemeinen Grundsatz der Neutralität, dem die Fia als Mitglied der olympischen Familie unterliege.

In einem längeren Katalog nennt die Fia zudem eine Reihe von Beispielen für Themen möglicher verbotener Botschaften, Gesten oder Symbole. Äußerungen zu Parteien und Organisationen sind demnach ebenso unerwünscht wie Aussagen zu militärischen Konflikten oder zur Unterdrückung von Minderheiten. Vom Verbot religiöser Botschaften ist das Bekreuzigen oder ein Fingerzeig gen Himmel ausgenommen.

Auf ihren Kanälen in den sozialen Netzwerken sind die Piloten hingegen nicht an die neue Richtlinie gebunden. Auch in Fernseh-Interviews dürfen sie sich weiter frei äußern, versicherte die Fia. Über mögliche Sanktionen im Falle von Verstößen gegen die Regel zu Meinungsäußerungen entscheiden die Rennkommissare. Der Strafkatalog reicht von einer Verwarnung bis hin zum Ausschluss.

© dpa
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