Geblitzte Autofahrer: Polizei plant digitale Anhörungen

Wer geblitzt wird, kann entweder das Verwarngeld bezahlen oder muss einen Anhörungsbogen ausfüllen. In Thüringen gibt es dafür Papierformulare. Könnte das nicht per Internet schneller und kostengünstiger erledigt werden? Anderswo ist man weiter.
Ein Schild mit der Aufschrift «Polizei» hängt an einem Polizeipräsidium. © Roland Weihrauch/dpa/Symbolbild

Der Anhörungsbogen aus Papier für geblitzte Autofahrer soll in Thüringen demnächst Geschichte sein. Nach Angaben der Landespolizeidirektion soll das Anhörungsverfahren nach Geschwindigkeitsüberschreitungen auf eine digitale Variante umgestellt werden. Bei der Zentralen Bußgeldstelle der Landespolizei liefen die Vorbereitungen, um die dort verwendete Software umzustellen, sagte ein Polizeisprecher. Der Zeitpunkt der Umstellung steht allerdings noch nicht fest. Auch eine verlässliche Kostenschätzung dafür liegt bislang nicht vor.

Wer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen geblitzt wird, erhält Post von der Zentralen Bußgeldstelle in Artern. In den Briefen liegen Anhörungsbögen, die bei Bußgeldverfahren zumindest teilweise ausgefüllt werden müssen. Sie müssen dann entweder per Post zurück an die Bußgeldstelle geschickt werden oder können eingescannt und per E-Mail an die Behörde geschickt werden. Bei einer digitalen Anhörung können Betroffene ihre Angaben dagegen direkt über das Internet machen. In einigen Bundesländern und in manchen Kommunen gibt es derartige Online-Anhörungen bereits, teilweise seit Jahren.

Die Bußgeldstelle Hamburg beispielsweise ist nach eigenen Angaben bereits seit Juli 2018 entsprechend digitalisiert. «So entfallen unter anderem Postlaufzeiten und Portokosten», heißt es dort auf der Webseite. Auch in Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit zu Online-Anhörungen, ebenso in der Stadt Düsseldorf.

In Thüringen gab es im vergangenen Jahr etwa 595.600 Verwarn- und Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen. 2021 waren es etwa 441.000 Verfahren. Wie viele Anhörungsbögen genau deswegen bearbeitet werden mussten, lässt sich laut Landespolizeidirektion allerdings nicht exakt beziffern, denn wer ein Verwarngeld bezahlt, muss den Anhörungsbogen nicht ausfüllen.

© dpa
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