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Urteil zu Attacke auf Syrer in Erfurt teilweise aufgehoben

Der Fall hatte über die Landesgrenzen hinweg zu heftigen Reaktionen geführt: Ein Deutscher attackierte einen deutlich jüngeren Syrer brutal in einer Erfurter Straßenbahn. Obwohl es bereits ein Urteil in der Sache gibt, muss das Landgericht Erfurt nun noch mal verhandeln.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Nach einem über Thüringen hinaus bekannt gewordenen Angriff auf einen jungen Syrer in einer Straßenbahn, muss das Landgericht Erfurt in der Sache erneut verhandeln. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil vom Oktober 2021 in Teilen aufgehoben, wie aus einem entsprechenden BGH-Beschluss hervorgeht. Der damals Verurteilte hatte Revision eingelegt. Noch seien die Unterlagen dazu aus Karlsruhe nicht am Landgericht angekommen, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf Anfrage. Daher könne noch kein Termin für die neue Verhandlung genannt werden.

Der damals 41-jährige Angeklagte war wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Deutsche im April 2021 mit Schlägen und gezielten Tritten gegen den Kopf auf den damals 17-jährigen Syrer eingewirkt hatte sowie ihn «menschenverachtend» beleidigte. Die Tat sei eindeutig als rassistisch einzuordnen, sagte der damalige Richter unter Verweis auf Zeugenaussagen und auf ein Video der Tat, das in den sozialen Netzwerken verbreitet worden war. Der Mann hatte die Tat bereits zu Beginn des Prozesses gestanden und sich entschuldigt. Bis zum Ende bestritten er und sein Verteidiger jedoch, dass die Tat rassistisch motiviert gewesen sei.

Der grundsätzliche Schuldspruch des Urteils hat nach dem BGH-Beschluss Bestand. Bei der neuen Verhandlung bei einer anderen Strafkammer soll es vor allem um das Strafmaß gehen. Bei der Begründung dafür seien Unklarheiten gefunden worden, so der BGH. So gebe es widersprüchliche Angaben zum Bewährungsstatus des Mannes zum Zeitpunkt der Tat.

Der BGH-Beschluss stammt vom 7. Juni dieses Jahres.

© dpa
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