Die Angeklagten hätten die Afrikaner geschlagen, getreten und rassistisch beleidigt. Sie müssten deshalb zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt werden, sagte eine Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Sie beantragte - teils unter Einbeziehung früherer Verurteilungen aus anderen Verfahren - Haftstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und vier Jahren und drei Monaten für die Angeklagten.
Die Verteidiger forderten für ihre Mandanten Freisprüche. Mehrere von ihnen bestritten, dass die Männer an den Tritten und Schlägen beteiligt waren.
Der Übergriff ereignete sich im Südosten Erfurts vor dem Vereinsheim einer rechtsextremen Gruppierung. In dem Verfahren waren zunächst neun Männer und eine Frau angeklagt gewesen. Im Laufe des Prozesses, der im November 2022 begonnen hatte, wurde das Verfahren gegen die Frau und zwei Männer allerdings eingestellt.