Faustschlag ins Gesicht: Haftstrafe für 51-Jährigen

Wegen des Todes eines Mannes in Geraberg muss ein 51-Jähriger für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Erfurt sprach den Angeklagten am Dienstag der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig. Der 51-Jährige habe den Tod des Opfers nicht gewollt - müsse ihn sich aber zurechnen lassen, sagte der Vorsitzende Richter Markus von Hagen zur Urteilsbegründung.
Ein Schild weist auf das Landgericht Erfurt hin. © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Januar 2019 in Geraberg einen Tankstellenkunden einen Faustschlag ins Gesicht verpasste. Dadurch stürzte das Opfer, schlug mit dem Kopf auf und starb Tage später im Krankenhaus. Das Opfer hatte einer Mitarbeiterin der Tankstelle beiseite stehen wollen, die sich von dem Angeklagten belästigt fühlte.

Aufgrund einer bipolaren Störung des Angeklagten erkannte das Gericht eine eingeschränkte Schuldfähigkeit an. Zudem gelten aufgrund der langen Verfahrensdauer bereits vier Monate der Freiheitsstrafe als verbüßt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahren und neun Monate Haft gefordert. Die Verteidigung hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte bereits Revision an.

© dpa
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