Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Januar 2019 in Geraberg einen Tankstellenkunden einen Faustschlag ins Gesicht verpasste. Dadurch stürzte das Opfer, schlug mit dem Kopf auf und starb Tage später im Krankenhaus. Das Opfer hatte einer Mitarbeiterin der Tankstelle beiseite stehen wollen, die sich von dem Angeklagten belästigt fühlte.
Aufgrund einer bipolaren Störung des Angeklagten erkannte das Gericht eine eingeschränkte Schuldfähigkeit an. Zudem gelten aufgrund der langen Verfahrensdauer bereits vier Monate der Freiheitsstrafe als verbüßt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahren und neun Monate Haft gefordert. Die Verteidigung hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte bereits Revision an.