Das Bundeskabinett hatte den Fonds am Freitag auf den Weg gebracht, der 180.000 bis 190.000 bedürftigen Rentnern an der Armutsgrenze zugute kommen könnte. Dazu zählen Ostdeutsche mit Ansprüchen aus DDR-Zeiten sowie jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler an der Armutsgrenze. Geplant sind zunächst Einmalzahlungen von 2500 Euro. Sollten sich Bundesländer beteiligen, können betroffene Rentner dort auf das Doppelte hoffen.
Hintergrund ist vor allem ein jahrzehntelanger Streit über bestimmte Rentenansprüche aus DDR-Zeiten, die 1991 nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden. Betroffen sind zum Beispiel Zusatzrenten für ehemalige Beschäftigte von Reichsbahn oder Post sowie Ansprüche von zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen.