Revision gegen Urteil nach Angriff auf Männer aus Guinea

Vor wenigen Tagen hat das Landgericht Erfurt vier Männer wegen eines rechtsmotivierten Angriffs verurteilt. Drei weitere Angeklagten wurden freigesprochen. Diese Entscheidung soll nun überprüft werden.
Landgericht Erfurt
Ein Schild weist am Eingang auf das Landgericht Erfurt hin. © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Das Urteil des Landgerichts Erfurt nach einem Angriff auf Männer aus Guinea wird vorläufig nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe bereits Revision beim Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung eingelegt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt auf dpa-Anfrage. Die verhängten Strafen seien aus Sicht der Strafverfolger zu milde. «Die Freisprüche sind aus unserer Sicht falsch.»

Die Staatsanwaltschaft werde ihre Revision begründen, sobald ihr die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliege. Bei einer Revision wird ein Gerichtsurteil durch eine höhere Instanz auf eventuelle Rechtsfehler überprüft. Es gibt anders als bei einer Berufung keine erneute Zeugenbefragung. Entscheidungen beim Bundesgerichtshof über Revisionen dauern in der Regel einige Monate.

Das Landgericht Erfurt hatte vor wenigen Tagen insgesamt vier von sieben Angeklagten wegen des Übergriffs auf drei Männer aus Guinea in der Landeshauptstadt im Sommer 2020 wegen Körperverletzung verurteilt. Es ging von einer rassistisch motivierte Tat aus.

Drei Angeklagte wurden zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten und vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Ein weiterer Angeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Drei Angeklagte sprach das Gericht von den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Erfurt frei. Bei ihnen habe sich nicht nachweisen lassen, dass sie an der Attacke beteiligt gewesen seien, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft hatte ausschließlich Haftstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und vier Jahren und drei Monaten für die Angeklagten gefordert. Die Verteidiger hatten auf Freisprüche für ihre Mandanten plädiert.

In seinem Urteil sprach das Gericht von einer «äußerst brutalen Tat», die aus «einer verurteilungswerten Gesinnung» heraus begangen worden sei. Die Täter hätten aus rassistischen Motiven heraus gehandelt. Alle Angeklagten sollen der rechtsextremen Szene angehören.

© dpa
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