Das Verwaltungsgericht Meiningen hatte in seinem Urteil 2020 zwar festgestellt, dass der Hochschullehrer seine Dienstpflichten «gravierend» verletzt hatte. Trotzdem rechtfertige die Anbahnung von Sex in der Uni zwischen Lehrenden und Studierenden noch nicht die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, hieß es. Begründet wurde das damit, dass die volljährigen Studentinnen keine Schutzbefohlenen mehr seien, sondern Erwachsene.
Gegen dieses Urteil hatte das Thüringer Wissenschaftsministerium Berufung eingelegt. «Wir begrüßen das Urteil», sagte ein Sprecher des Ministeriums am Dienstag. «Aus unserer Sicht lagen gravierende Verstöße gegen die Dienstpflichten eines Hochschullehrers vor, die einer Weiterbeschäftigung an der Universität Erfurt entgegenstehen.»