Prozess gegen mutmaßliche Schleuser: Geldauflage angesetzt

Zwei Männer und eine Frau müssen sich vor dem Landgericht Erfurt verantworten, weil sie Nicht-EU-Ausländern geholfen haben sollen, in Deutschland illegal eine Arbeit zu finden.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Mit Kritik der Verteidigung an der Anklageschrift hat am Mittwoch ein Prozess gegen drei mutmaßliche Schleuser vor dem Landgericht Erfurt begonnen. «Die Anklage basiert einfach auf falscher Übersetzung», sagte ein Verteidiger zum Auftakt am Mittwoch. Im Laufe der Ermittlungen sei ein Dolmetscher eingeschaltet worden, der Aussagen von Zeugen aus dem Zusammenhang gerissen und «ergebnisorientiert» ins Deutsche übersetzt habe. «So eine Übersetzung habe ich noch nie gesehen», sagte der Verteidiger. Auf diesen Übersetzungen aber basiere die Anklage. Der zweite Anwalt äußerte sich ähnlich. Die Angeklagten selbst schwiegen zum Prozessbeginn zu den ihnen vorgeworfenen Taten.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt wirft zwei Männern und einer Frau vor, 2018 und 2019 insgesamt 107 Ausländern aus Nicht-EU-Staaten illegal Jobs in Deutschland verschafft zu haben. Viele von ihnen sollen im Großraum Erfurt bei verschiedenen Firmen gearbeitet haben. Die Angeworbenen haben allerdings nicht über die erforderliche Arbeitserlaubnis verfügt und seien unter falschen Personalien eingereist, sagte eine Staatsanwältin beim Verlesen der Anklage. Die drei Angeklagten - die heute 61, 42 und 38 Jahre alt sind - haben demnach gewerbsmäßig und als Bande organisiert gehandelt. Ihnen drohten mehrjährige Haftstrafen.

Der Vorsitzende Richter erklärte zum Prozessauftakt, sollten die Angeklagten Geständnisse ablegen, werde die Kammer dies «deutlich strafmildernd» berücksichtigen. Sie könnten dann mit Bewährungsstrafen rechnen. Nach Angaben des Richters sind die Verfahren für 96 dieser Fälle inzwischen eingestellt worden, so dass es in diesem Prozess um die illegalen Beschäftigung von noch elf Menschen geht. Nach der Strafprozessordnung können bei komplexeren Sachverhalten Teile eines Verfahrens eingestellt werden, wenn die entsprechenden Taten gegenüber den verbleibenden Taten nicht beträchtlich ins Gewicht fallen.

Zu den Vorwürfen gegen die Beschuldigten war es nach Angaben der Staatsanwältin gekommen, weil die Stadtverwaltung Erfurt bei einigen der angeworbenen Arbeitskräfte verschiedene Dokumente durch die Bundespolizei überprüfen ließ. Bei diesen Überprüfungen stellte sich heraus, dass die Dokumente gefälscht waren. Es kam daraufhin zu umfangreichen Durchsuchungen. Nach den Ermittlungen sollen der ältere Mann und die Frau die Menschen über eine in Ilmenau ansässige Firma nach Deutschland geholt haben. Ein Teil von ihnen soll dann in einer Pension für ausländische Arbeitskräfte in Arnstadt gewohnt haben.

Ursprünglich war dem Richter zufolge noch ein weiterer Mann angeklagt. Er arbeitet als Geschäftsführer eines in Erfurt ansässigen Unternehmens, das als Personalvermittler auftritt. Das Verfahren gegen ihn sei inzwischen gegen eine Geldauflage in Höhe von 200.000 Euro vorläufig eingestellt worden. Für den Prozess sind zunächst Verhandlungstage bis Mitte Februar angesetzt.

© dpa
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