Das Opfer habe laut Anklage einer Mitarbeiterin der Tankstelle beiseite stehen wollen, die sich von dem Angeklagten belästigt fühlte, hieß es. Die Staatsanwaltschaft sah aufgrund einer bipolaren Störung des Angeklagten aber nur eine eingeschränkte Schuldfähigkeit.
Die Verteidigung beantragte eine zweijährige Bewährungsstrafe. Sie verwies auf die Vergangenheit, des Angeklagten. Dieser habe in der DDR lange Zeit in Kinderheimen und im Jugendwerkhof verbracht und dort Grausames erlebt. Er ertrage es nicht, angefasst zu werden. Zudem sei der Angeklagte reuig und habe den Faustschlag eingestanden. Das Urteil wird am kommenden Dienstag erwartet.