Das Gesetz soll unter anderem regeln, wie der sensible Bereich der Justiz seine bisher noch häufig dezentralen IT-Lösungen zentralisieren kann. Zu klären sei unter anderem, unter welchen Voraussetzungen auf externe IT-Dienstleister zurückgegriffen werden könne. Dabei gehe es immer auch um Datenschutz und die Unabhängigkeit der Justiz.
Kürzlich hatte das Justizministerium mitgeteilt, dass bei den Thüringer Verwaltungsgerichten inzwischen alle Akten digital geführt werden. Dazu gehören neun Gerichte bis hin zum Thüringer Oberverwaltungsgericht. Digitale Akten sind per Gesetz bundesweit ab dem 1. Januar 2026 in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften vorgeschrieben.