Land hebt Masken- und Isolationspflicht zum 3. Februar auf

Einige Bundesländer waren den Schritt in den vergangenen Wochen schon gegangen. Jetzt zieht auch Thüringen nach. Anfang Februar fällt ein Großteil der noch bestehenden Corona-Beschränkungen.
Ein gebrauchter orangefarbener Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Gehweg. © Peter Kneffel/dpa/Symbolbild

Thüringen hebt zum 3. Februar die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr auf. Auch die Isolationspflicht entfällt mit der neuen Corona-Schutzverordnung. Das teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag in Erfurt mit.

«Thüringen ist seit einigen Tagen erneut das Bundesland mit der geringsten Sieben-Tage-Inzidenz. Die Zahl der Hospitalisierungen und die Lage auf den Intensivstationen ist seit Wochen im niedrigen Bereich stabil», begründete Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) den Schritt. Am Dienstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Thüringen bei 74,3 - bundesweit lag der Wert bei 136,6. Die Immunität der Bevölkerung verhindere inzwischen extreme Belastungen des Gesundheitswesens auch ohne weitreichende Schutzmaßnahmen, so Werner.

Über die Maskenpflicht wurde bereits länger in Thüringen diskutiert, die oppositionelle CDU-Fraktion hatte die Landesregierung bereits aufgefordert, die Masken- und Isolationspflicht aufzuheben. Aus Sicht der CDU kommt die Aufhebung Anfang Februar allerdings zu spät: «Sinn macht nur ein sofortiges Aussetzen der Isolationspflicht und der Maskenpflicht in Bus und Bahn», forderte der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Thadäus König. Kritik an der Aufhebung zum 3. Februar kam auch von der FDP, die darauf verwies, dass die Inzidenz in Thüringen seit Monaten niedrig und die Lage auf den Intensivstationen stabil sei.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums bleiben zum einen die vom Bund festgelegten Maskenpflichten etwa im Fernverkehr grundsätzlich bestehen. An die Stelle der Isolationspflicht sollen verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete treten - dazu gehören eine generelle Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote in medizinischen und pflegerischen Bereichen sowie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften. Die Schutzmaßnahmen für infizierte Personen gelten demnach für mindestens fünf Tage, beziehungsweise bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.

Werner hätte sich einen einheitlichen Termin zum Ende der Maßnahmen von Bund und Ländern gewünscht. Nun gehe man den Schritt in sorgfältiger Abwägung der Infektionslage in Thüringen gemeinsam mit anderen Bundesländern, so die Gesundheitsministerin. Zugleich rief sie die Bürger dazu auf, weiter achtsam zu sein und in Situationen mit erhöhtem Infektionsrisiko freiwillig Maske zu tragen.

© dpa
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