Die Angeklagten befinden sich seit Februar 2021 aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Gera in Untersuchungshaft. Aus Sicht des OLG sind sie weiterhin dringend verdächtig, die ihnen vorgeworfenen Taten begangen zu haben. Es bestehe bei ihnen weiterhin Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr, deswegen sei die U-Haft gerechtfertigt. Bei drei weiteren Angeklagten in U-Haft sei die Frist für eine Haftprüfung noch nicht abgelaufen.
Der Prozess gegen die Angeklagten hatte Ende Juni vor dem Landgericht Erfurt begonnen. In dem Verfahren, das aufgrund seiner Größe in einen Saal der Erfurter Messe verlegt wurde, müssen sich sechs Männer und drei Frauen wegen bandenmäßigen Drogenhandels verantworten. Zumindest ein Teil der Angeklagten wird der rechtsextremen Szene zugeordnet.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, 2020 und 2021 in insgesamt 198 Fällen in wechselnder Beteiligung als Bande unter anderem Marihuana, Kokain und Crystal verkauft zu haben. Der Wert der von ihnen mutmaßlich verkauften Drogen soll sich auf etwa 800.000 Euro belaufen.