Zuvor hatte der Nabu bereits eine Strafanzeige in der Sache gestellt. Das Gesetz verbiete das Töten von besonders streng geschützten Arten und von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund. Der getötete Luchs war im Juni bei Jützenbach gefunden worden.
Wilderei auf geschützte Tierarten sei ein bundesweites Problem, so Tamás. Auch Thüringen sei betroffen. Im vergangenen Jahr hatte etwa das Umweltministerium über den Fund eines toten Luchses im Landkreis Sömmerda informiert, der illegal abgeschossen worden sei. Zudem hieß es seitens des Nabus, dass immer wieder Briefe bei den Naturschützern landeten, in denen sich Menschen dazu bekennen würden, geschützte Tierarten getötet zu haben. «Diese Mitteilungen werden vom Verband zur Anzeige gebracht», hieß es weiter.
Der Luchs steht unter anderem auf der Liste der streng geschützten Arten in der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Durch den hohen Schutzstatus ist das Töten dieser Tiere eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.