Thüringens Bürgerbeauftragter Kurt Herzberg hatte zuletzt geäußert, dass er mit einem deutlichen Bearbeitungsstau bei den Anträgen für das Wohngeld im kommenden Jahr rechne, weil die Kommunen der erwarteten Antragsflut nicht gewachsen seien. Daher sei schon jetzt abzusehen, dass viele Betroffene mehrere Monate auf die tatsächliche Auszahlung des staatlichen Mietzuschusses warten müssten.
Laut Herzberg werden mit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 fast 50.000 Thüringer Haushalte erstmals Anspruch auf diese Leistung haben. Mit der Reform angesichts steigender Energiekosten ist der Kreis der Wohngeldberechtigten erweitert worden.
In Thüringen müssen die Anträge bei den zuständigen Wohngeldbehörden gestellt werden. Diese sind in Thüringen bei den Landratsämtern, den kreisfreien Kommunen und den Städten Gotha, Ilmenau, Rudolstadt und Saalfeld ansässig.