Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im Mai 2021 teilweise auf, weswegen die Sache in Gera erneut verhandelt werden muss. Unter anderem monierte der BGH, dass das Landgericht bei der Frage der Schuldunfähigkeit wegen des Alkoholpegels des Angeklagten nur die Meinung eines Sachverständigen in das Urteil einfließen und die Überlegungen eines anderen Sachverständigen außen vor ließ.
Bei der Attacke in einer Februarnacht 2020 waren auch zwei weitere junge Männer beteiligt. Das Trio war auf zwei Geraer mit Schlägen und Tritten losgegangen. Die damals 21 und 19 Jahre alten Mitangeklagten erhielten Bewährungsstrafen von einem Jahr sowie einem Jahr und drei Monaten. Die Urteile sind mittlerweile rechtskräftig.