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Künftig Gewinnbeteiligung per Gesetz bei Windenergie

Lange wurde darüber diskutiert: Nun sollen Windkraftbetreiber in Thüringen per Gesetz verpflichtet werden, etwas von ihrem Gewinn abzugeben. Im Juli kommt das Gesetz in den Landtag.
Windkraft
Windenergieanlagen stehen auf einem Feld. © Marcus Brandt/dpa/Symbolbild

Thüringens Kommunen und ihre Bürger sollen künftig finanziell davon profitieren, wenn sich in ihrer Nähe Windräder drehen. Die Betreiber der Anlagen sollen per Gesetz dazu verpflichtet werden, einen bestimmten Betrag pro erzeugter Kilowattstunde zu überweisen. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den Abgeordnete der Koalitionsfraktionen Linke, SPD und Grüne am Freitag in Erfurt vorlegten. «Die Beteiligungsregelung gilt immer, egal ob die Windkraftanlagen auf einem privaten oder kommunalen Grundstück stehen», sagte der Linke-Abgeordnete Markus Gleichmann.

Vorgesehen sei, dass die Kommunen in einem Radius von 2500 Metern um Windräder jeweils 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde erhalten, der Anteil der Bürger solle bei 0,1 Cent pro Kilowattstunde erzeugtem Strom liegen. Das Geld könnte im Standardfall in die Kommunalkasse sowie direkt an die Bürger fließen.

Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün, der Anfang Juli erstmals im Landtag beraten werden soll, sehe aber auch andere Optionen vor. So könnten die Beteiligungserträge beispielsweise auch für einen Lokalstromtarif oder Investitionen in lokale Wärmenetze und damit geringere Energiekosten genutzt werden.

Gleichmann legte zusammen mit Denny Möller (SPD) und Laura Wahl (Grüne) eine Beispielrechnung vor, nach der bei einem Windpark mit acht Anlagen auf dem Gebiet einer Kommune pro Jahr durch die Beteiligungspflicht etwa 220 800 Euro in die Gemeindekasse kämen und 110 400 Euro an die Einwohner verteilt werden könnten. Mit den Einnahmen könnten Kommunen und Bürger bei entsprechenden Beschlüssen auch Elternbeiträge in Kitas finanzieren oder kostenloses Mittagessen, sagte Gleichmann. Ziel sei, die Akzeptanz der Windkraft zu verbessern.

Sollte mit den Windanlagenbetreibern keine Einigung über die verpflichtende Ertragsbeteiligung erzielt werden, müssten diese eine Art Strafzahlung, im Gesetzentwurf steht Ausgleichsabgabe, von 0,5 Cent pro Kilowattstunde an die Kommune zahlen. Sie ist damit höher als die Beteiligung bei dem Standardmodell.

Das Gesetz solle für neue Windkraftanlagen gelten oder für Anlagen, die modernisiert werden und mehr Leistung bekommen (Repowering). Für bestehende Anlagen sei eine rückwirkende Beteiligung rechtlich nicht möglich, sagte Gleichmann. Rot-Rot-Grün hofft auf Unterstützung der oppositionellen CDU-Fraktion und einen Landtagsbeschluss nach diversen Anhörungen noch in diesem Jahr. Die oppositionelle FDP äußerte bereits Kritik an dem Gesetzentwurf. Rot-Rot-Grün fehlen im Landtag vier Stimmen für eine eigene Mehrheit.

© dpa
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