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Kaum «divers»-Eintragungen in Thüringen

Seit etwa vier Jahren gibt es die Möglichkeit, das Geschlecht von Menschen bei amtlichen Eintragungen auch mit «divers» anzugeben. Bislang geschieht das in Thüringen aber nur selten.
Drittes Geschlecht
Ein Plakat mit der Aufschrift «dritte Option». © Jan Woitas/zb/dpa

Nur in sehr wenigen Fällen ist in den Thüringer Kommunen in den vergangenen Jahren im Personenstandsregister die dritte Geschlechtsoption «divers» eingetragen worden. Eine Sprecherin der Stadtverwaltung Eisenach beispielsweise sagte, die Option, die Geschlechtsangabe von männlich oder weiblich zu divers zu ändern werde «kaum bis gar nicht» genutzt: In der Vergangenheit habe es einmal eine Anfrage per Telefon zu dem entsprechenden Verwaltungsvorgang gegeben.

Selbst in Thüringens größter Stadt - der Landeshauptstadt Erfurt - kommt es nur ausgesprochen selten vor, dass Menschen ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister von männlich oder weiblich zu «divers» ändern. Seit der Gesetzgeber diese Möglichkeit geschaffen habe, sei das in weniger als zehn Fällen geschehen, sagte ein Sprecher der dortigen Stadtverwaltung.

In Nordhausen sei das «noch nie» vorgekommen, sagte eine Sprecherin der dortigen Stadtverwaltung. Ähnlich äußerte sich auch ein Sprecher der Stadtverwaltung Rudolstadt. Solche Eintragungen habe es in der Stadt in Ostthüringen bislang noch gar nicht gegeben, sagte er.

Der Bundesgesetzgeber hatte für intergeschlechtliche Menschen Ende 2018 die Möglichkeit geschaffen, im Personenstandsregister bei der Geschlechtszugehörigkeit auch divers anzugeben. Bundestag und Bundesrat hatten mit der entsprechenden Gesetzesänderung eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Die höchsten deutschen Richter hatten geurteilt, dass im Personenstandsregister nicht nur die Optionen männlich, weiblich oder gar kein Einträge vorhanden sein dürften, sondern dass es für intergeschlechtliche Menschen auch die Möglichkeit auf einen weiteren, positiven Eintrag geben müsse - den Eintrag divers.

Seit damals kann nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Personenstandsregister schon bei der Geburt als Geschlecht divers eingetragen werden, wenn bei einem Baby aufgrund seiner geschlechtlichen Merkmale nicht eindeutig feststellbar ist, ob es männlich oder weiblich ist. Zudem haben Menschen auch später in ihrem Leben noch die Möglichkeit, ihr Geschlecht auf divers ändern zu lassen. Voraussetzung dafür ist ein medizinischer Nachweis, der dem intergeschlechtlichen Menschen eine «Variante der Geschlechtsentwicklung» bescheinigt. «Ausnahmsweise kann alternativ eine eidesstattliche Versicherung ausreichend sein», heißt es von der Antidiskriminierungsstelle.

© dpa
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