Neben Meiningen verfügen bereits acht weitere Thüringer Gerichte über elektronische Verfahrensakten. Dazu zählen die Verwaltungsgerichte in Weimar und Gera sowie das Thüringer Oberverwaltungsgericht.
Die elektronische Aktenführung ist nach dem Willen des Gesetzgebers spätestens ab 1. Januar 2026 in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften für neue Verfahren bundesweit verbindlich. Diese anstehenden Veränderungen wirken sich in der Thüringer Justiz für etwa 3500 Bedienstete aus. Neben erheblichem Schulungsaufwand sowie einer umfassenden Modernisierung der technischen Ausstattung der Arbeitsplätze und der Sitzungssäle ist die Einführung der elektronischen Akte insbesondere durch eine Vielzahl rechtlicher und organisatorischer Änderungen geprägt.