Damit verfügen nun zehn Thüringer Gerichte über elektronische Verfahrensakten, darunter sämtliche Verwaltungsgerichte. Zuletzt stellte das Verwaltungsgericht in Meiningen Ende Januar auf die elektronische Aktenführung um.
In diesem Jahr folgen nach Ministeriumsangaben mit dem Thüringer Landessozialgericht im September und mit dem Sozialgericht Meiningen im November noch zwei weitere Sozialgerichte. Mit der Einführung am Sozialgericht Nordhausen Ende Mai 2024 werde dann auch die Sozialgerichtsbarkeit in Thüringen vollständig digitalisiert sein.
Die elektronische Aktenführung ist nach dem Willen des Gesetzgebers spätestens ab 1. Januar 2026 in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften für neue Verfahren bundesweit verbindlich. Diese anstehenden Veränderungen wirken sich in der Thüringer Justiz für etwa 3500 Bedienstete aus. Neben erheblichem Schulungsaufwand sowie einer umfassenden Modernisierung der technischen Ausstattung der Arbeitsplätze und der Sitzungssäle ist die Einführung der elektronischen Akte insbesondere durch eine Vielzahl rechtlicher und organisatorischer Änderungen geprägt.
Die AfD-Landtagsfraktion forderte bei der Einführung der E-Akte mehr Tempo. Der Großteil der 44 Gerichte in Thüringen sei noch nicht in der Lage, Akten elektronisch zu führen. Andere Bundesländer wie Bayern oder Hessen seien da schon sehr viel weiter.