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Gesundheitsministerin warnt vor Insolvenz einiger Kliniken

Angesichts der anhaltend hohen Inflation hat Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner vor der Pleite einzelner Kliniken im Freistaat gewarnt. Zwar stünden die meisten Thüringer Krankenhäuser noch immer wirtschaftlich solide dar. Für die ein oder andere Klinik allerdings könne die wirtschaftliche Lage bald «prekär» werden, sagte die Linke-Politikerin am Dienstag in Erfurt nach einer Sitzung des Regierungskabinetts.
Heike Werner
Heike Werner (Die Linke), Sozialministerin von Thüringen, während der Sitzung des Thüringer Landtags in Erfurt. © Martin Schutt/dpa/Archivbild

Dabei sei der Bund in der Verantwortung, Kliniken vor der Insolvenz zu bewahren. «Für die Betriebskostenfinanzierung ist der Bund zuständig», sagte Werner. Derartige Probleme beträfen zudem nicht nur Thüringer Krankenhäuser, sondern auch Kliniken in anderen Bundesländern.

Welche Krankenhäuser nach ihrer Einschätzung von einer Insolvenz bedroht sind, sagte Werner nicht. Die detaillierten Geschäftszahlen seien vertraulich, argumentierte sie.

Ob das Land Thüringer Kliniken, die von einer Insolvenz bedroht sein könnten, mit Mitteln des Freistaats retten würde, ließ sie offen. «Im Moment haben wir das im Haushalt nicht dargestellt», sagte sie. Im Ernstfall müsse deshalb geschaut werden, wie solch eine Hilfe zu bezahlen wäre.

Vertreter der Thüringer Krankenhäuser warnen seit Monaten davor, insbesondere durch die stark gestiegenen Kosten für Energie und Lebensmittel könnten einige Kliniken ohne erhebliche staatliche Zuschüsse in eine wirtschaftliche Schieflage geraten.

Gleichzeitig erklärte Werner, zur Unterstützung der laufenden Thüringer Krankenhausplanung für die nächsten Jahre sei nun ein Gutachten bei einem Beratungsunternehmen der öffentlichen Hand in Auftrag gegeben worden. Unter anderem solle das Gutachten aufzeigen, wo die Bevölkerung im Land so stark wachse oder schrumpfe, dass die derzeitige Krankenhauslandschaft angepasst werden müsse, sagte ein Vertreter des Beratungsunternehmens.

Das Gutachten solle bis zum Ende des ersten Quartals 2024 vorliegen. Eine Kernfrage dabei sei auch, wo Patienten aus Thüringen in den Krankenhäusern anderer Bundesländer versorgt werden beziehungsweise wo Patienten aus anderen Bundesländern auf die medizinische Infrastruktur Thüringens zurückgreifen.

© dpa
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