Für positiv auf das Coronavirus Getestete gelten in Bayern und Baden-Württemberg verpflichtende Schutzmaßnahmen, unter anderem eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote etwa in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Lundershausen findet diesen Weg grundsätzlich nicht schlecht, «wenn es eine bundesweite Lösung würde».
Für die Ärztepräsidentin gilt: «Wenn jemand an Corona erkrankt, gehört er zum Arzt und gehört er nach Hause, das ist bei Influenza ja auch nicht anders.» Symptomlos Infizierte müssten sich mit dem Tragen von Masken schützen. Bei steigenden Infektionszahlen und möglichen neuen Virusvarianten müsse die Situation neu überdacht werden. «Wir müssen allmählich lernen, mit dem Virus umzugehen», sagte Lundershausen.
Das Thüringer Gesundheitsministerium hatte am Montag beschlossen, mit einer Entscheidung über die Isolationspflicht zunächst das nächste Treffen der Länder-Gesundheitsressortchefs am 5. Dezember abzuwarten. Zumindest bis dahin soll es in Thüringen bei der Absonderungspflicht bleiben. Auch Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) ist für ein einheitliches Vorgehen der Länder.