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Diskussion über Voraussetzungen für Ministerposten

Bisher braucht es keinen bestimmten Berufs- oder Studienabschluss, um in Thüringen Minister zu werden. Die CDU will nun strengere Vorgaben und dafür die Verfassung und ein Gesetz ändern. In den Vorschlägen ist auch eine Regelung enthalten, die besonders der AfD aufstößt.
Stefan Schard
Justizpolitischer Sprecher der Thüringer CDU-Fraktion Stefan Schard (CDU)im Landtag. © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Die CDU-Fraktion will neue Mindestanforderungen für Ministerinnen und Minister festlegen. Es gehe darum, den Aufgaben gewachsen zu sein und Akzeptanz nach Innen und Außen herzustellen, sagte der justizpolitische Sprecher der Thüringer CDU-Fraktion, Stefan Schard, am Donnerstag im Thüringer Landtag. Für ihre Vorschläge brachte die CDU-Fraktion einen Entwurf zur Änderung des Ministergesetzes und zur Änderung der Landesverfassung ein. Für die Verfassungsänderung wäre eine Zweidrittel-Mehrheit nötig.

Nach den Vorstellungen der CDU sollten Ministerinnen und Minister einen Master- oder vergleichbaren Hochschulabschluss haben. Ein Bachelorabschluss soll demnach ausreichen, wenn der Kandidat auch noch zwei Jahre Berufserfahrung hat. Auch mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung wären nach CDU-Vorstellungen noch zwei Jahre Berufserfahrung nötig.

Außerdem soll in jedem Fall eine Voraussetzung sein, dass ein Minister auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. «Erhebliche Zweifel daran bestehen insbesondere dann, wenn die Person im Umfeld von vom Verfassungsschutz beobachteten oder von diesem als "Verdachtsfall" eingestuften Gruppierungen und Organisationen aktiv ist», heißt es im Entwurf zur Änderung des Ministergesetzes. Das würde dann wohl auch AfD-Mitglieder treffen, denn der Thüringer AfD-Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.

Entsprechend ablehnend äußerte sich der AfD-Abgeordnete Ringo Mühlmann. Er setze voraus, dass Kandidaten auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. «Geht es nach der CDU künftig, dann darf der Verfassungsschutz völlig eigenmächtig und nur von der Partei bestimmt, die gerade das Innenministerium führt, festlegen, wer in Thüringen das Recht hat, Minister zu werden und wer nicht», sagte Mühlmann. Das sei ein Eingriff in das Parteienprivileg.

Grünen-Fraktionschefin Astrid Rothe-Beinlich warf den Christdemokraten Symbolpolitik vor. Die Landesverfassung sehe vor, dass jeder, der die Wählbarkeitsvoraussetzungen für den Deutschen Bundestag erfüllt, Minister werden könne. Die bestehende Regelung sei richtig, weil es den Zugang zu allen öffentlichen Ämtern für jeden und jede geben soll, sagte Rothe-Beinlich. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würden Vorurteile gegen Politikerinnen und Politikern geschürt, sagte Rothe-Beinlich.

Der Gesetzentwurf und der Entwurf für die Verfassungsänderung wurden in Ausschüsse überwiesen. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen.

© dpa
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