Sie sind nach der neuen Verordnung aber verpflichtet, eine Maske außerhalb der eigenen Wohnung zu tragen. Außerdem besteht für sie ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot in medizinischen und pflegerischen Bereichen sowie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften. Infizierte müssen sich mindestens fünf Tage lang an die neuen Regeln halten oder 48 Stunden symptomfrei sein. Spätestens nach zehn Tagen müssen sich auch Infizierte mit Symptomen nicht mehr an die Regeln halten.
In medizinischen und Pflegeeinrichtungen bleibt auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske vorerst bestehen. Geregelt ist das im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das Thüringer Gesundheitsministerium ging zuletzt davon aus, dass die nun in Kraft getretene Verordnung die letzte Corona-Verordnung auf Landesebene sein wird.