Den Sonderzuschlag soll es für neu eingestellte, verbeamtete Lehrer geben, die zwei von drei Kriterien erfüllen: Bedarfsfach, Bedarfsregion, Bedarfsschulart. Er soll über einen Zeitraum von fünf Jahren gezahlt werden und beträgt zehn Prozent der Einstiegsbesoldung.
Auf den Plakaten wird auch für die Möglichkeit des Seiteneinstiegs geworben. Seiteneinsteiger erhalten die Sonderzulage aber nicht. Auch das auf den Plakaten beworbene Gehalt der Besoldungs- oder Eingruppierungsstufe A13/E13 gilt für sie nicht. Die beworbene Sonderzulage gibt es auch nicht für tarifangestellte Lehrer, sondern nur für Beamte.