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Beleidigung gegen Richter im «Knockout 51»-Prozess

Am Oberlandesgericht läuft ein Prozess gegen vier mutmaßliche Rechtsextreme, die einer Szene-Kampfsportgruppe angehören sollen. In einem Video wird der Vorsitzende Richter beleidigt.
Thüringer Oberlandesgericht
Der Eingang des Justizzentrums Jena mit dem Oberlandesgericht. © Bodo Schackow/dpa

Im Zusammenhang mit dem Staatsschutzprozess gegen eine rechtsextreme Kampfsportgruppe am Oberlandesgericht in Jena ist in rechtsextremen Kreisen ein Video aufgetaucht, in dem der Vorsitzende Richter des dortigen Staatsschutzsenats verhöhnt und beleidigt wird. Nun laufen in dem Gericht die Beratungen dazu, welche Konsequenzen daraus gezogen werden. Das Video sei dem Oberlandesgericht bekannt, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. «Der Sachverhalt wird noch geprüft.» Auch unabhängig von diesem Video sei das Gericht ständig bemüht, möglichen Bedrohungen oder Einschüchterungen von Richtern entgegenzuwirken. «Die Sicherheitsvorkehrungen vor und in dem Gebäude werden laufend überprüft und angepasst.»

In dem seit rund zwei Wochen laufenden Prozess sind vier mutmaßliche Rechtsextremisten aus Thüringen angeklagt. Den 21- bis 25-Jährigen wird unter anderem vorgeworfen, als Mitglieder einer Gruppe namens «Knockout 51» insbesondere im Raum Eisenach schwere und schwerste Straftaten vorbereitet zu haben.

Das Video war kurz nach dem Ende des ersten Verhandlungstags in diesem Verfahren im Internet aufgetaucht. Es zeigt ein Standbild, auf dem mehrere Rechtsextreme hinter einem Eingangsschild posieren, das direkt vor dem Gerichtsgebäude des Justizzentrums Jena steht. In diesem Gebäudekomplex hat auch das Oberlandesgericht seinen Sitz. In der Musik, mit der das Bild unterlegt ist, wird der Richter mit unflätigen Worten beschimpft. Die mutmaßlichen Rechtsextremen auf dem Standbild sind zu erkennen, ihre Gesichter sind nicht verpixelt oder anderweitig unkenntlich gemacht.

An den ersten beiden Prozesstagen waren mehrere Unterstützer der Angeklagten aus verschiedenen Teilen des Bundesgebiets im Gerichtssaal anwesend gewesen und hatten den Ausführungen eines Anwalts des Hauptangeklagten laut applaudiert.

Die Personen auf dem Video sollen der Gerichtssprecherin zufolge nicht von der weiteren Teilnahme als Zuschauer an diesem Prozess ausgeschlossen werden. Es sei «grundsätzlich unzulässig, eine Auswahl unter den erschienenen Zuschauern zu treffen, soweit sie den Mindestanforderungen an Erscheinungsbild und Sicherheit genügen», so die Sprecherin. «Der Grund hierfür ist die hohe Bedeutung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei Gerichtsverhandlungen, der nur in bestimmten Ausnahmefällen eingeschränkt werden darf.» Gründe, die den Ausschluss von bestimmten Personen von der Hauptverhandlung rechtfertigen würden, «waren bislang nicht erkennbar.»

Der «Knockout 51»-Prozess gehört zu den größten Verfahren gegen mutmaßliche Rechtsextremisten in Deutschland in der jüngeren Vergangenheit. Nach den Ermittlungen waren die Angeklagten Mitglieder der rechtsextremen Kampfsportgruppe «Knockout 51» in Eisenach. «Spätestens ab April 2021 war die Vereinigung «Knockout 51» neben der Begehung von Körperverletzungen auch auf die Tötung von Angreifern aus dem linksextremen Lager ausgerichtet», hatte der Vertreter des Generalbundesanwalts bei der Verlesung der Anklage gesagt.

© dpa
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