Nach den gesetzlichen Regelungen müssen Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt mindestens 20 Arbeitsplätze haben, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Im vergangenen Jahr seien von Arbeitgebern 12,9 Millionen Euro gezahlt worden. Vor der Corona-Pandemie waren es im Jahr 2019 erst rund 11,0 Millionen Euro.
Mit Mitteln aus der Ausgleichsabgabe würden Leistungen zur beruflichen Integration von schwerbehinderten Menschen finanziert. Im vergangenen Jahr seien unter anderem rund 7,9 Millionen Euro an Zuschüssen an Arbeitgeber gegangen, darunter etwa 1,3 Millionen Euro für die Schaffung und Einrichtung behinderungsgerechter Arbeits- und Ausbildungsplätze. Schwerbehinderte Arbeitnehmer erhielten Zuschüsse in Höhe von mehr als einer Million Euro.