Der Mann war wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags angeklagt. Das Gericht habe den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung auch verwirklicht gesehen, dennoch sei er freigesprochen worden. Nach einem psychiatrischen Gutachten sei nicht auszuschließen, dass die «Steuerungsfähigkeit» des Mannes zur Tatzeit aufgrund einer Bewusstseinsstörung aufgehoben gewesen sei, so die Begründung. Einerseits habe es einen regelrechten «Lärmkrieg» zwischen den Nachbarn des Mehrfamilienhauses gegeben, andererseits leide der Angeklagte unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Auch die Unterbringung in einer Psychiatrie lehnte das Gericht ab.
Der Angeklagte hatte im März dieses Jahres einen über sich wohnenden Nachbarn nach einem Streit über zu laute Musik schwer mit dem Messer verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.