Die Einstufung sei jedoch zu Recht erfolgt, urteilte das Landesverfassungsgericht. Zwar seien Antworten auf Kleine Anfragen grundsätzlich öffentlich zu erteilen. Es gebe jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn es um «schutzwürdige Interessen Dritter» gehe. Eine öffentliche Beantwortung ließe befürchten, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des ehemaligen LKA-Direktors verletzt würde. In diesem konkreten Fall wiege das höher als der Auskunftsanspruch der Abgeordneten.
Quade erklärte, sie respektiere die Entscheidung. Die Linken-Politikerin sieht dennoch Defizite bei der parlamentarischen Kontrolle der Landesregierung. «Oftmals sind die Antworten sehr knapp gehalten und die Landesregierung versucht nicht einmal, Fragen zu beantworten.» Dies werde möglicherweise auch künftig zu Beschwerden und rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) erklärte, die Rechtsauffassung ihres Hauses sei bestätigt worden. Die Landesregierung sei bei parlamentarischen Anfragen nicht verpflichtet, uneingeschränkt jede einzelne Frage öffentlich zu beantworten. Wenn dem Schutz personenbezogener Daten Vorrang eingeräumt werde, müsse dies umfassend begründet werden. «Diese Entscheidung gibt der Landesregierung Rechtssicherheit bei der Beantwortung künftiger parlamentarischer Anfragen.»
Wie eine Sprecherin des Verfassungsgerichts auf Anfrage bestätigte, soll demnächst ein ähnlich gelagertes Verfahren entschieden werden. Auch der Grünen-Politiker Olaf Meister hat Klage gegen die Landesregierung eingereicht. Der Landtagsabgeordnete sieht sich ebenfalls in seinem Informationsrecht beschnitten. Hierbei geht es um mehrere Anfragen Meisters zum Braunkohlerevier im Landessüden.