In Deutschland sind rund 52 Millionen Menschen zur Teilnahme an der Sozialwahl aufgerufen. Dabei können Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner bis zum 31. Mai die Sozialparlamente bestimmen. Gewählt werden Mitglieder der Verwaltungsräte von gesetzlichen Krankenkassen sowie der Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungen.
Eine Online-Stimmabgabe ermöglicht wird bei der Techniker Krankenkasse, der DAK-Gesundheit, der Barmer, der KKH und der Handelskrankenkasse hhk. Wer sich für die Online-Wahl entscheidet, kann seine Identität laut Weiß per Versichertennummer auf der Gesundheitskarte nachweisen oder mit dem Personalausweis, sofern dessen Online-Funktion aktiviert ist. Ansonsten kann man einen Stimmzettel ankreuzen und zurückschicken.
Die Geschichte der Sozialwahl reicht in die 1950er Jahre zurück. Dahinter steckt der Gedanke, dass diejenigen, die einzahlen, auch mitbestimmen sollen. Die gewählten Gremien beschließen unter anderem die Haushalte ihrer Versicherungen und entscheiden damit über die Verwendung von Beitragsgeldern. Sie gestalten das Leistungsangebot etwa bei den Rehas der Rentenversicherung, entscheiden über Widersprüche gegen Verwaltungsentscheidungen oder beschließen über Bonusprogramme bei den Krankenkassen.