Der Naturschutzbund Sachsen-Anhalt (Nabu) geht juristisch gegen die Eingriffe vor. Der Umweltverband hat einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Magdeburg eingereicht. Er sieht das Vorgehen im Widerspruch zum Naturschutzrecht. Die Maßnahmen seien mit den europäischen Vorgaben nicht vereinbar und führten zu einem herben Verlust an Biodiversität. Laut dem Verwaltungsgericht soll das Eilverfahren bis Ende des Jahres abgeschlossen werden.
Die Nationalparkverwaltung will die Anordnung des Gerichts respektieren. Man werde sich zugleich gegen die erhobenen Vorwürfe verteidigen. «Wir haben Verständnis dafür, dass sich das Gericht zunächst ein vollständiges Bild von der Situation machen muss, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann. Leider waren unsere Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung mit dem Verband nicht erfolgreich», erklärte Nationalparkleiter Roland Pietsch.
Im Nationalpark Harz war es in den zurückliegenden Monaten zu mehreren Bränden gekommen, die mit teils sehr großem Aufwand gelöscht wurden. In einer «Wernigeröder Erklärung», die Forstminister Sven Schulze (CDU), der Nationalparkleiter, der Landrat des Landkreises Harz und Wernigerodes Bürgermeister Ende September unterzeichneten, war vereinbart worden, dass insbesondere zum Schutz von Orten vermehrt abgestorbene Bäume beseitigt werden sollen.