Ein Jahr vor den Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt hat der Landtag am Mittwoch eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes beschlossen. Damit werden mehrere Regelungen für die Durchführung der Wahlen vereinfacht und beispielsweise weniger Zulassungsverfahren bei Stichwahlen nötig. Für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber, die Wahlvorschläge einreichten, werde damit eine bessere Handhabung vor und nach den Urnengängen erreicht, betonte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU).