Die Staatsanwaltschaft wirft dem 26-Jährigen Totschlag vor. Er soll sein Opfer mit einem Stich in den Bauch verletzt haben, woraufhin der Mann verblutete. Der Angeklagte habe den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen, hieß es. Zu Prozessbeginn wies das Gericht darauf hin, dass auch eine Unterbringung in der Psychiatrie und in einer Entziehungsanstalt in Frage kommt. Auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge sei möglich.
Der Angeklagte äußerte sich zu Prozessbeginn weder zum Tatvorwurf noch zur Person. Während des Ermittlungsverfahrens hatte er allerdings Angaben zu seiner Person gemacht. Eine Justizmitarbeiterin soll deshalb als Zeugin vernommen werden.
Als erster Zeuge sagte ein Polizeibeamter aus. Er schilderte, dass die in einen Teppich eingerollte Leiche bereits verweste, aber anhand der Fingerabdrücke als Wohnungsinhaber identifiziert werden konnte. Durch die Befragung von Hausbewohnern kamen die Ermittler dem Verdächtigen auf die Spur. Er soll mit seinem Opfer befreundet gewesen sein und nach einer Zwangsräumung seine Wohnung verloren haben. Er soll sich öfter bei dem später Getöteten aufgehalten haben.
Anfang August vergangenen Jahres konnte der Angeklagte ausfindig gemacht und als Zeuge vernommen werden. Zur gleichen Zeit meldete die Datenbank mit Fingerabdrücken einen Treffer. Auf Teelichtern, die auf dem Teppich mit der Leiche gestanden hatten, waren Spuren vom Angeklagten gefunden worden. Das machte ihn zum Verdächtigen.