Nach Urteil wegen Kindesmissbrauchs: BGH weist Revision ab
Karlsruhe/Dessau-Roßlau - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision gegen ein Landgerichtsurteil wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern gegen einen 47-Jährigen aus Dessau-Roßlau verworfen. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts in Dessau-Roßlau am Mittwoch mit. Der Mann war im vergangenen Jahr wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hat über zwei Jahrzehnte hinweg Kinder sexuell misshandelt. Seine Verteidigung hatte Revision gegen das Urteil eingelegt.
Nach Überzeugung des Gerichts hat sich der Dessauer im Zeitraum von 2000 bis 2020 immer wieder an vier Jungen vergangen. Der Mann habe stets ein Vertrauensverhältnis zu Kindern aus schwierigen familiären Verhältnissen aufgebaut und später ausgenutzt. Die Missbrauchshandlungen habe der Dessauer gefilmt, die Videos ins Internet gestellt und auf einschlägigen Plattformen zum Tausch angeboten. Ermittler in Australien und Großbritannien waren dem Täter auf die Schliche gekommen.