Durch die Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete dürfe auf der betroffenen Fläche entsprechend der angebauten Kultur deutlich weniger Dünger ausgebracht werden, sagte die Ackerbau-Referentin. In der Folge könnten die Bauern zum Beispiel nicht wie gehabt Qualitätsweizen anbauen, der stark von einer ausreichenden Düngung abhänge.
Das könne die Landwirte bei den Mühlenbetreibern in Erklärungsnot bringen, mit denen sie langfristige Vorverträge abgeschlossen hätten, führte die Expertin aus. Zudem stelle sich bei wegbrechenden Erträgen die Frage nach einer stabilen Eigenversorgung.
Das Land Sachsen-Anhalt hat rund 135.200 Hektar Agrarfläche als sogenannte rote Gebiete ausgewiesen. Bislang galten nur 73.000 Hektar als nitratbelastet. Agrarbetriebe, die solche Flächen bewirtschaften, müssen verschärfte düngerechtliche Anforderungen einhalten. Die entsprechende «Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften» sei am Dienstag im Kabinett beschlossen worden.
Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren, das die Europäische Kommission wegen zu hoher Nitrat-Belastung des deutschen Grundwassers eingeleitet hatte. Mit der Verordnung habe Sachsen-Anhalt seinen Beitrag dafür geleistet, dass die Kommission das Verfahren nicht fortführe, hieß es aus dem Ministerium. Jetzt seien 11,7 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen als rote Gebiete eingestuft.