Daher habe sich das Kabinett entschieden, die aktuelle Corona-Eindämmungsverordnung zum 8. Dezember auslaufen zu lassen. Sie werde nicht ersetzt. Man setze verstärkt auf Eigenverantwortung, sich selbst und andere vor Infektionen zu schützen. «Wir konzentrieren uns auf den Schutz der vulnerablen Gruppen in Krankenhäusern, aber vor allem in Alten- und Pflegeheimen», sagte Haseloff.
Es gelte weiter das Bundesinfektionsschutzgesetz. Dieses schreibt FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen vor. Beim Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern wird außerdem ein negativer Test verlangt. Beschäftigte müssen sich mehrmals pro Woche testen lassen.