Mehr als 70.000 Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide

In Sachsen-Anhalt sind gegen die Bescheide zur neuen Grundsteuer bisher rund 71.300 Einsprüche erhoben worden. Das teilte das Finanzministerium auf Anfrage mit. Bis Ende Januar waren die Besitzerinnen und Besitzer von Immobilien und Grundstücken aufgefordert gewesen, eine Grundsteuererklärung einzureichen.
Grundsteuererklärungen
Eine Münze und ein Spielzeughaus stehen auf einem Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer. © Jens Büttner/ZB/dpa/Illustration

Insgesamt sind in Sachsen-Anhalt bisher rund 92,1 Prozent der fälligen Grundsteuererklärungen abgegeben worden, etwa 835.000. Es könne bei den Zahlen jedoch weiterhin zu Bereinigungen kommen, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums.

In Fällen, in denen Eigentümer noch keine Erklärung abgegeben haben, sollen zunächst Erinnerungsschreiben versendet werden. Solche Schreiben sind in Sachsen-Anhalt laut dem Finanzministerium aber bisher nicht versendet worden. «Ein genauer Termin hierfür wird noch abgestimmt», hieß es.

Die neue Grundsteuer wird ab 1. Januar 2025 fällig werden. Im Rahmen dieser Reform müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke mit Hilfe von Eigentümerangaben neu bewertet werden. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle. Wie viel die einzelnen Eigentümer künftig zahlen müssen, hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.

Bei verspäteter Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes kann abhängig von der Dauer der Fristüberschreitung ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Davon wurde in Sachsen-Anhalt nach Angaben des Finanzministeriums allerdings noch kein Gebrauch gemacht. «Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist eine Ermessensentscheidung des Finanzamtes, bei der es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt», sagte eine Sprecherin.

In Niedersachsen müssen etwa diejenigen, die ihre Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben haben, für die Zeit ab Februar mit einem Verspätungszuschlag von 25 Euro im Monat rechnen.

© dpa
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