Der jüngere der beiden Angeklagten wurde zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt, der ältere zu neun Jahren und sechs Monaten. Das Gericht berücksichtigte insbesondere bei dem erwachsenen Angeklagten, dass er vermindert schuldfähig gewesen sei, weil er erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Deshalb wurde trotz des Urteils wegen Mordes keine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Gegen das Urteil kann erneut Revision eingelegt werden.
In diesem neuerlichen Prozess hatte das Gericht im Wesentlichen nur noch über die Frage zu befinden, ob es sich um Mord oder Totschlag gehandelt hat. Das Gericht hatte gegen die beiden Männer im September 2021 wegen Totschlags eine Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten sowie eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verhängt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aufgrund von Revisionen teilweise auf.
Im vergangenen Jahr war beim Urteil festgestellt worden, dass die beiden jungen Männer den Hotelier im Oktober 2020 zu Tode geprügelt hatten. Bei beiden war ein hoher Blutalkoholspiegel nachgewiesen worden. Den Feststellungen des Gerichts zufolge hatten die Männer am frühen Morgen des 16. Oktober in Osterweddingen ihr Auto auf dem Parkplatz eines Hotels geparkt. Nach dem Aussteigen traten sie auf einen Holzzaun ein und schlugen den Spiegel eines anderen Autos ab.
Wegen der lauten Musik aus dem Auto wachte die Frau des Hoteliers auf und weckte ihren Mann. Er ging daraufhin nach unten und stellte die Randalierer zur Rede. Die beiden griffen den 58-Jährigen an, nahmen ihn in den Ringergriff, schlugen und traten auf den Kopf des Opfers ein. Der Hotelier erlitt dabei unter anderem eine Hirnschwellung, erbrach sich und erstickte an seinem Mageninhalt.