Die Schwurgerichtskammer sprach die Angeklagte und den 43-Jährigen wegen gemeinschaftlichen, heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen für schuldig. Der 56 Jahre alte Ehemann des Opfers wurde wegen der Anstiftung zum heimtückischen Mord schuldig gesprochen. Die Ehefrau war in Halle mit einem Messer getötet worden.
Hinter dem Mord stand nach Ansicht des Gerichts eine Beziehungstat. Die Angeklagte und der 56-Jährige hatten demnach eine Affäre. Um diese Beziehung frei ausleben zu können, hätten sie beschlossen, mithilfe des dritten Angeklagten die Frau zu töten, hieß es in der Urteilsbegründung des Landgerichts.