Kreis sieht keine Versäumnisse nach Tötung einer 59-Jährigen

Die Kreisverwaltung des Saalekreises sieht nach der Kritik an der Waffenbehörde kein Behördenversagen im Fall der getöteten 59-Jährigen in Bad Lauchstädt. «Ein Waffenverbot war durch die Waffenbehörde nach der Zuverlässigkeitsprüfung nicht gegeben», sagte Christina Kleinert, Dezernentin für Kreisentwicklung.
Schüsse auf Polizei und Tötung im häuslichen Umfeld
Absperrband der Polizei ist vor einem Wohnhaus zu sehen. Ein 60-jähriger Mann und eine 59-jährige Frau sind laut Polizei durch Schussverletzungen in ihrer Wohnung gestorben. Beim Eintreffen der Polizeibeamten schoss der Mann aus dem Fenster seiner Wohnung in ihre Richtung. © Heiko Rebsch/dpa/Archivbild

Ein 61-jähriger Mann und seine 59-jährige Ex-Partnerin waren vergangene Woche tot in der Wohnung der Frau aufgefunden worden. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann die Frau tötete. Der 61-Jährige war legal im Besitz von Schusswaffen. Er soll Wochen vor den tödlichen Schüssen auf seine Ex-Partnerin diese im Straßenverkehr im Rahmen eines Streits genötigt haben, hieß es von der Kreisverwaltung. Daraufhin wurde die Waffenbehörde über eine anschließend gefertigte Anzeige informiert.

Die Grünen und die Linken im Magdeburger Landtag sehen in der versäumten Entwaffnung des späteren mutmaßlichen Täters ein Behördenversagen. Die Behörden hätten den Mann, der als Sportschütze legal Waffen besitzt, den Zugang zu seinen Waffen versagen müssen. Spätestens als der Mann sein Auto als Waffe gegen seine Ex-Partnerin einsetzte, sei das auch rechtlich begründet und gerechtfertigt, sagte ein Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion.

Der Kreis weist diese Kritik weiter von sich. «Die Waffenbehörde hat umgehend nach Kenntnis der Anzeige die rechtlich möglichen Schritte durchgeführt», erklärte Kleinert.

© dpa
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