Wenn das Land erbt: Schrottimmobilien, Haustiere und Uhren

Sachsen-Anhalt streicht jedes Jahr Hunderte Immobilien und Gegenstände als Erbe ein. Doch die Erbfälle sorgen selten für Heiterkeit.
Spinnweben hängen an dem Schloss eines seit Längerem unbewohnten Hauses. © Marijan Murat/dpa/Symbolbild

Immobilien, Tiere und Modelleisenbahn - Sachsen-Anhalt erbt jedes Jahr in großem Umfang. 548 Mal trat das Land 2022 als Erbe auf, wie eine Sprecherin des Finanzministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 547 solcher Erbfälle waren es demnach im Vorjahr.

Wenn weder Ehegatte, noch Lebenspartner, Kinder oder weitere Verwandte des Verstorbenen ermittelt werden können und kein anderer Erbe bestimmt wurde, trete das Land als Erbe ein, hieß es aus dem Ministerium. Das kann auch der Fall sein, wenn das Erbe ausgeschlagen wird.

So erhielt das Land im vergangenen Jahr vor allem Immobilien. «Erfahrungsgemäß beinhalten circa 25 bis 30 Prozent der Fiskalerbschaftsfälle Immobilien, wodurch diese damit im Vergleich zu Bargeld, Schmuck, Uhren oder ähnlichen werthaltigen Gegenständen am häufigsten vorkommen», erklärte die Sprecherin. Aber auch Kraftfahrzeuge, Garagen und Gärten, Konten- und Sparguthaben und Depots landeten beim Land. Derzeit befinden sich nach Ministeriumsangaben 1270 Immobilien aus Fiskalerbschaften im Eigentum oder Miteigentum des Landes.

Für das Land sind die Erbgegenstände selten Glücksgriffe. Zwar könnten einige Gegenstände über Auktionen veräußert und so zu Geld gemacht werden, bei den Immobilien handele es sich aber oft um Schrottimmobilien. Und die kosteten laut Ministerium mitunter reichlich Geld. Die Verwaltung, Unterhaltungskosten oder Kosten der Verkehrssicherung summierten sich. Auch die Nachlassabwicklung koste. Im Jahr 2022 betrugen die Ausgaben etwas mehr als zwei Millionen Euro.

Die jährlichen Einnahmen - unter anderem durch Kontoauflösungen und Immobilienverkäufe - summierten sich im vergangenen Jahr auf rund 3,7 Millionen Euro. So erzeugten die Erbschaften in diesem Jahr auf den ersten Blick mehr Einnahmen als Ausgaben. Die entstandenen Sach- und Personalkosten der beteiligten Landesbehörde sind darin allerdings noch nicht eingerechnet.

Das Land könne grundsätzlich erben wie eine natürliche Person, erklärte die Ministeriumssprecherin. In den Vorjahren hatte Sachsen-Anhalt unter anderem Kuriositäten wie eine Modelleisenbahnsammlung und verschiedene Tiere geerbt.

© dpa
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