Im vorliegenden Fall hatte der CDU-Kreisverband Burgenlandkreis den damaligen Bürgermeister der Gemeinde Finneland in Sachsen-Anhalt auf Zahlung eines Teils seiner monatlichen Aufwandsentschädigung verklagt. Dabei hatte sich der Verband auf die Landessatzung der CDU berufen - zu Recht, entschieden die Vorinstanzen. Ihnen zufolge muss Ex-Rathauschef Rupert Schlosser insgesamt rund 740 Euro nachzahlen. Schlosser will das nicht hinnehmen und zog vor den BGH.
Er ist der Ansicht, dass die in der Satzung vorgesehene Sonderabgabe freiwillig und deshalb nicht einklagbar sei. Außerdem habe ihn die CDU bei seiner Kandidatur 2015 nicht unterstützt und auch keinen eigenen Kandidaten ins Rennen geschickt. Er sei ohne Hilfe seiner Partei ins Amt gekommen. «Damals wollten sie mich nicht und jetzt soll ich zahlen», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. «Das sehe ich nicht ein.» Ein Urteil soll am 31. Januar 2023 verkündet werden.