Am ersten Prozesstag wegen schweren sexuellen Missbrauchs in 775 Fällen hat der Angeklagte die Vorwürfe vor dem Landgericht in Dessau-Roßlau teilweise eingeräumt. Er wisse, dass «Sex mit Kindern» nicht richtig sei, er könne es aber nicht kontrollieren, ließ der 59-Jährige über seinen Verteidiger am Dienstag erklären. Er habe die Kinder allerdings nie gezwungen - der Geschlechtsverkehr sei, so der Angeklagte, freiwillig gewesen. Nachfragen des Gerichtes ließ der Mann nicht zu.
Der Mann aus Dessau-Roßlau soll laut Staatsanwaltschaft mehr als zehn Jahre lang ein Mädchen und einen Jungen teilweise schwer sexuell missbraucht haben. Angeklagt sind 775 Fälle. Die beiden Halbgeschwister waren zu Beginn der vorgeworfenen Taten laut Staatsanwaltschaft neun beziehungsweise zehn Jahre alt. Der Missbrauch habe sich demnach überwiegend in der Dessauer Wohnung und im Gartenhaus des 59-Jährigen ereignet.
Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger am Dienstag mitteilen, dass er mit dem Mädchen vier Mal sexuell intim geworden sei. Er habe das als «befriedigend» empfunden. An dem Jungen habe er nach eigenen Angaben gegen Geld sexuelle Handlungen vorgenommen. In insgesamt vier Jahren sei es immer wieder zu Treffen gekommen, bei denen der Junge von ihm bezahlt worden sei.
Die Mutter der Kinder hatte am Dienstag vor der Kammer immer wieder mit Tränen zu kämpfen. Als Onkel ihres früheren Lebensgefährten sei der Angeklagte in ihren Bekanntenkreis gerutscht und habe sich zu einem «väterlichen Freund» der Familie entwickelt, erzählte sie im Zeugenstand. Für sie habe es keine offensichtlichen Probleme oder Warnzeichen gegeben. Auffälligkeiten wie das Ritzen der Tochter oder epileptische Anfälle des Jungen deutete sie nicht als solche.
Die Kinder hätten den 59-Jährigen gemocht und ihn häufig im Garten besucht, sagte die 43-Jährige. Er habe sich aus ihrer Sicht teilweise aufopfernd gekümmert und beispielsweise dem pferdebegeisterten Mädchen ein Pony besorgt. Dem Jungen habe er eine Computerkonsole gekauft. Ab wann und wie oft die Kinder beim Angeklagten übernachteten, konnte sie nicht genau sagen. «Oft», so ihre Antwort auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft.
Den Anstoß für die Ermittlungen gab ein Hinweis eines Erziehers aus dem Internat, in dem das Mädchen aktuell ihre Ausbildung macht, wie ein Sprecher des Gerichts erläuterte. Die Ermittler stießen daraufhin auf Tagebuchaufzeichnungen.
Die Richterin schloss am Dienstag für Teile des Prozesses die Öffentlichkeit aus, um die Persönlichkeitsrechte der Opfer zu schützen. Dem bisher nicht vorbestraften Angeklagten droht eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Auch die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung kommt grundsätzlich in Betracht.