Der Landesrechnungshof kritisierte die im Vergleich zu anderen Bundesländern erhobenen Gebühren als zu niedrig. Zudem sei die bisherige Verordnung mehr als zehn Jahre alt, die Entgelte seien seitdem nicht angepasst worden. Das Ministerium kam in seiner Prüfung allerdings zu einer anderen Auffassung: «Wir sehen nicht, dass wir hier besonders günstig sind und kurzfristiger Handlungsbedarf besteht», sagte Willingmann. Es soll aber regelmäßig alle zwei Jahre überprüft werden, ob der Preis für Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern oder aus dem Grundwasser noch angemessen ist.
Der Wassercent ist dafür gedacht, Wasserverschwendung zu vermeiden. Wer privat oder gewerblich Grund- oder Oberflächenwasser verwendet, muss dafür ein Entnahmeentgelt bezahlen. So fallen beispielsweise für die Berieselung von Ackerflächen oder zum Einsatz zur Kühlung in der Industrie zwei Cent pro Kubikmeter Grundwasser an. Mit Ausnahme von Bayern, Thüringen und Hessen gibt es den Wassercent in allen Bundesländern. Im Vergleich ist die Höhe des Entgelts in Sachsen-Anhalt mit am niedrigsten. Jedes Jahr bekommt das Land rund zehn Millionen Euro durch die Einnahmen.