Ab 2025 soll eine neue Grundsteuerberechnung greifen. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die alle Eigentümer einreichen müssen. Mitte Oktober hatten die Länder wegen des schleppenden Eingangs der neuen Grundsteuererklärungen bei den Finanzbehörden die Abgabefrist von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verlängert.
Wer die Erklärung nicht fristgerecht einreicht hat, erhält vom Finanzamt zunächst ein Erinnerungsschreiben. Außerdem kann bei einer verspäteten Abgabe laut Finanzministerium ein Verspätungszuschlag fällig werden. Bei Nichtabgabe kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen.