Hüskens begründete die unterschiedlichen Vorgaben mit größeren «Raumwiderständen» im Harz, also naturräumlichen und morphologischen Bedingungen. Auch das Vorkommen geschützter Arten wie des Rotmilans solle berücksichtigt werden, so die Ministerin. Nun muss der Landtag über die Pläne entscheiden.
Der Bund gibt den Ländern für den Ausbau der Windkraft gesetzlich verpflichtende Flächenziele vor. Für Sachsen-Anhalt sind insgesamt 2,2 Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie bis 2032 vorgesehen. Deshalb hat das Land Teilflächenziele für die einzelnen Regionen festgelegt.
Umsetzen sollen das vor Ort fünf sogenannte regionale Planungsgemeinschaften. Diese will das Land finanziell besser ausstatten. Für das Jahr 2024 wird ein Gesamtbetrag in Höhe von einer Million Euro angestrebt.