Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Bundesverwaltungsgericht könnte noch eingeschaltet werden. Die Waffenverbotszone sei damit nicht sofort weg, sagte die Gerichtssprecherin.
Die Waffenverbotszone in Halle war die erste in Sachsen-Anhalt. Sie wurde zum 16. Dezember 2020 am Riebeckplatz eingerichtet. Somit darf dort niemand Waffen oder Messer mit fester oder feststellbarer Klinge dabeihaben, die mehr als vier Zentimeter lang ist. Rund um den Platz gab es zwischen 2018 und 2020 laut Polizei mehr als 20 Straftaten mit Messern als Tatmittel.
Das Innenministerium erklärte auf Anfrage, dass die Polizei ihre Kontrollen zur Durchsetzung der Waffenverbotszonen in Halle und Magdeburg vorerst aussetzen werde. Unabhängig von der Entscheidung des Gerichts werde es aber weiterhin Kontrollen in diesen Bereichen geben, «soweit diese der allgemeinen Gefahrenabwehr und der Verhinderung von Straftaten dienen», sagte ein Sprecher. Sobald die schriftliche Begründung des Urteils vorliege, solle darüber entschieden werden, ob das Bundesverwaltungsgericht eingeschaltet wird.
Die Landtagsabgeordnete Henriette Quade (Die Linke) sagte, Waffenverbotszonen sorgten nicht für mehr Sicherheit, erweiterten aber die Befugnisse der Polizei massiv. Sie sprach von «diskriminierenden Praktiken». Menschen, die als Migranten wahrgenommen werden, würden weit häufiger kontrolliert als andere Personen. «Ohne irgendein Problem zu lösen, wird damit in den Waffenverbotszonen unnötig viel Personal gebunden, das dringend an anderen Stellen gebraucht wird», sagte Quade. Nötig sei ein Abschied von der Idee der Waffenverbotszonen.