Die im aktuellen Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Mittel könnten auf 2023 übertragen werden. «Den Künstlerinnen und Künstlern gehen keine Mittel verloren», hieß es weiter in der Antwort der Staatskanzlei und des Ministeriums für Kultur.
Sachsen-Anhalt hatte in der Vergangenheit bereits mehrere staatliche Hilfsprogramme für die Kulturszene in der Corona-Pandemie aufgelegt. Die Mittel wurden jeweils nur zu einem Teil abgerufen. Im Rahmen des Corona-Sondervermögens sind ab diesem Jahr Mittel für die Kultur vorgesehen. Den Topf hat die Landesregierung gebildet, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Knapp 2,8 Millionen Euro stehen für die «Förderung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Soloselbstständige im Kulturbereich» zur Verfügung.