Hintergrund ist, dass ab 2025 eine neue Berechnung der Grundsteuer in Deutschland greifen soll. Das geschieht auf der Grundlage von Angaben, die alle Eigentümer laut Ministerium einreichen müssen.
Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, das Baujahr und den sogenannten Bodenrichtwert. Die Besitzer müssen den Angaben zufolge die Daten auf elektronischem Wege in dem Online-Portal «Elster» oder beim Bundesfinanzministerium unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de eintragen. Bundesweit sollen fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Seit 1. Juli haben die Finanzbehörden die Daten entgegengenommen. Die Vorgabe, dass die Online geschehen soll, ist angesichts der Praxistauglichkeit auf Kritik bei Grundstückseigentümern gestoßen. Laut Finanzministerium können die Erklärungen auch abgegeben werden, indem Grundstückseigentümer damit einen Steuerberater oder einen Steuersoftwareanbieter am freien Markt beauftragen.